Frage: Gehalt nach Elternzeit

Guten Tag, ich hätte eine Frage wegen Gehalt nach der Elternzeit. Ich hatte bis 01.10.19 Elternzeit, während der Elterzeit bin ich wieder schwanger geworden. Der neue Mutterschutz würde am 10.12 beginnen. Ich habe meinen Arbeitgeber schriftlich über die neue Schwangerschaft informiert. Weil mein Chef mich wegen der Arbeitzeiten ab 01.10 nicht informiert hat bin ich nicht zur Arbeit erschienen. Jetzt haben wir den 02.11 und ich hab noch kein Gehalt. Kann er mir mein Gehalt streichen weil ich nicht wusste wann ich arbeiten muss.

von SabrinaTotalVerhext am 02.11.2019, 14:06



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

Hallo, Sie hätten Ihre Arbeitsleistung am ersten Arbeitstag morgens anbieten müssen. Es gilt der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Der AG kann trotz Schwangerschaft uU kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

Wofür willst du denn Gehalt haben - du hast doch gar nicht gearbeitet.

von Andrea6 am 02.11.2019, 14:11



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

Zum.Verständnis du warst einen Monat nicht arbeiten???? Und wunderst dich, dass du kein Gehalt bekommen hast...

Mitglied inaktiv - 02.11.2019, 14:11



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

Hallo, 1. Warum bist Du nicht zu Deiner Arbeitsstelle gegangen und hast nachgefragt, wie Du arbeitest? Oder hast das am 1.10. erledigt, dann hätte es unter Missverständnis laufen können. 2. Du erfüllst Deinen Arbeitsvertrag seit vier Wochen, wie es sich anhört, ohne Meldung Deinerseits nicht. Schätzungsweise wird Dein AG Dich kündigen, wenn er von Dir hört. Falls Du nicht noch ausstehenden Gehalt hast, bekommst Du sehr wahrscheinlich gar nichts mehr von ihm. Viele Grüße

von Mamamaike am 02.11.2019, 14:18



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

Nicht dein AG muss dir hinterherrennen sondern du hast dich darum zu kümmern. Wie du zu arbeiten hast hättest du doch wissen müssen, steht doch in deinem Vertrag. Selbst mit Schicht ist das egal, dann hättest du halt am ersten Tag zur üblichen schichtbeginn da stehen müssen. Sei froh das man dir noch nicht gekündigt hat. Also Montag direkt hin und abklären. Auf das Gehalt würde ich aber nicht pochen. Evtl kannst du mittels Urlaub da was machen.

von Felica am 02.11.2019, 15:06



Antwort auf: Gehalt nach Elternzeit

du erfüllst deinen arbeitsvertrag nicht und möchtest geld dafür? sorry aber das ist ein kündigungsgrund für den AG. DU musst deinen vertrag er füllen, wie er vor der elternzeit war. auch arbeitszeiten sind dir bekannt. wenn du das nicht kannst, weil kind nicht betreut hättest du VORHER mit deinem AG sprechen müssen. aber jetzt noch nach gehalt fragen ist für mich nicht verständlich.

von mellomania am 04.11.2019, 15:24



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