Guten Abend erstmal!
Ich war nur 4 Monate in Elternzeit und habe danach meine 8 wohnen Urlaub verbraucht. Arbeite im 3-Schichtsystem nach TVöD.
Nun wurden mir im Urlaub überhaupt keine Zuschläge bezahlt und nach dem Urlaub edcheitn es ebenfalls keine zu geben, weil ich nicht nachts arbeiten darf (stille weiterhin, Pumpe auf der arbeit ab).
Ist das erlaubt? Im Urlaub alle Zulagen abziehen und danach auch nicht wieder auf volles Gehalt zu fahren, obwohl der Vertrag nicht verändert wurde?
von
Meyla
am 21.03.2019, 16:48
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Hallo,
es kommt darauf an, was dazu vertraglich vereinbart ist.
Wenn er Sie wegen dem Stillen nachts nicht einsetzen kann muss er den Durchschnitt weiter zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2019
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
das mutterschutzgesetz somit noch gilt?
von
mellomania
am 21.03.2019, 20:18
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Nein habe ich nicht. Wollte mein AG nicht da abpumpen ja nicht komplett unsichtbar abläuft. Man sieht ja, das ich es mache
von
Meyla
am 22.03.2019, 08:19
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
ne das reicht nicht. wenn du geschützt werden möchtest musst du es nachweisen. regelmäßig. du kannst nicht einfach sagen du stillst oder pumpst ab. ohne attest wirst du so behandelt, als gelte das mutterschutzgesetzt nicht. also nachtarbeit und der ganz normale wahnsinn ohne rücksicht.
von
mellomania
am 22.03.2019, 12:47
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Laut Frauenarzt gibt es derlei Attest und Nachweispflicht nicht, habe mich heute früh mal erkundigt. Kann da auch keine forderung dessen im MuschG finden.... oderüberlese ich hier etwas?
Nachtwache wird nicht verlangt und ich habe einen Stillraum. Aber mein Gehalt ist nicht angepasst.... der AG nimmt in den Punkten ja Rücksicht. Er kann sich ja schlecht raus suchen, was er gut findet?!
von
Meyla
am 22.03.2019, 13:46