Sehr geehrte Frau Bader, am 06.10.15 wurde festgestellt das ich schwanger bin und es wurde ein beschränktes Beschäftigungsverbot (20 Stunden in der Woche) ausgestellt. Am 09.10.15 war mein erster Arbeitstag und ich habe es meinen AG gleich am 09.10. mitgeteilt. Ich habe keinen Teilzeitvertrag unterschrieben, sondern nur im Antrag der Elternzeit erwähnt das ich nach der Elternzeit gern Teilzeit arbeiten möchte. Keine Stundenzahl oder sonst etwas konkretes. In meiner letzten Schwangerschaft wurde im 5 Monat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen und ich blieb zu Hause. Bekomme ich jetzt das selbe Gehalt wie bei der letzten Schwangerschaft oder weniger weil ich angedeutet habe das ich Teilzeit arbeiten möchte? vg anakuuusa
von Anakuuusa am 14.10.2015, 11:17