Liebe Frau Bader, bis Ende des Monats befinde ich mich noch in Elternzeit. Arbeite aber seit Februar wieder in Teilzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit angestellt. Die Teilzeitregelung in EZ habe ich als Anhang an meinen Dienstvertrag geregelt (befristet vom 1.2-30.9). Nun bin ich erneut schwanger und habe dies bereits meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Mein Arbeitgeber hat mich allerdings ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich an meinem Arbeitsort gefährdet gewesen wäre und es keine andere Stelle/ Möglichkeit gab. Eigentlich hätte ich zum 1.10 wieder in Vollzeit gearbeitet, was nun nicht möglich ist. Bekomme ich trotzdem bis zum Mutterschutz mein VZ Gehalt- oder weiterhin mein TZ Gehalt ( Durchschnitt aus letzten 13. Wochen)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Schneeflöckchen10 am 19.09.2019, 07:50