Hallo Frau Bader,
seit Montag bin ich im Individuellen Beschäftigungsverbot. Arbeite nur ein paar Std tägl.
Bekomme ich da mein reguläres Gehalt oder den Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft?
Wenn ja, werden da meine Nacht-/Sonntags-und Feiertagszuschläge mit verrechnet? Und wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus?
Und kann ich meinen Geringfügigen Nebenjob mit anrechnen lassen?
Ich darf jetzt ja weder Nachtdienste übernehmen noch nebenbei arbeiten. Das heißt ich habe Finanzielle Einbußen. Das ist vom Gesetzgeber ja nicht erwünscht.
Können sie mir weiterhelfen?
Vielen dank
von
Lilly18
am 12.04.2018, 21:21
Antwort auf:
Gehalt beim individuellen Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn Sie für beide Tätigkeiten ein Beschäftigungsverbot haben, bekommen Sie auch bei beiden den Lohn weiter. Dieser berechnet sich nach dem Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft, falls der Lohn sich lohnt sich wesentlich geändert hat. Ansonsten erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Das Weihnachtsgeld spielt dabei keinerlei Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2018
Antwort auf:
Gehalt beim individuellen Beschäftigungsverbot
weihnachstgeld? du bist doch nicht bis weihnachten im bv...
von
mellomania
am 12.04.2018, 22:09
Antwort auf:
Gehalt beim individuellen Beschäftigungsverbot
Du bekommst doch für beide Jobs weiter Geld. Auch für die Nebentätigkeit. Musst es aber auch beiden AG vorlegen.
von
Felica
am 13.04.2018, 07:07