Hallo Frau Bader!ich bin noch bis März 2016 in Elternzeit!seit April 2014 arbeite ich in meiner Firma wieder einige stunden!wenn ich wieder schwanger werde und ein beschäftigungsverbot bekommen würde-würde ich das momentane Gehalt weiter bekommen oder müsste ich dazu erst einige Monate gearbeitet haben?auch wenn ich beispielsweise im Mai bereits schwanger wäre?oder muss ich erst 6 Monate oder mehr wieder arbeiten um ein anrecht auf die Bezahlung im beschäftigungsverbot zu haben?ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend!
von
Sonnenschein1603
am 25.04.2014, 22:10
Antwort auf:
Gehalt bei beschäftigungsverbot während Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Gehalt bei beschäftigungsverbot während Elternzeit
Die Lohnfortzahlung im BV ist unabhängig von der zuvor gearbeiteten Zeit. Es gibt auch Frauen die in der EZ wieder schwanger werden und wenn die EZ endet ins BV gehen ohne einen einzigen Tag gearbeitet zu haben zwischendurch - und vollen Lohn beziehen eben wie wenn sie arbeiten würden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.04.2014, 09:22