Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Ich arbeite Teilzeit 50% das ist eine extra Deputat Vereinbarung für ein Jahr welche nun am 09.02.18 ausläuft. Da ich bereits 7 Jahre im Unternehmen angestellt bin habe ich einen unbefristeten Vertrag mit 75%. Welchen Lohn bekomme ich nun für die letzten drei Monate des Beschäftigungsverbots die 50% weiterhin oder 75%? Ich bitte um ihre Hilfe. Vielen Dank
von
Meier-123
am 26.02.2018, 15:39
Antwort auf:
Gehalt bei Beschäftigungverbot
Hallo,
Sie bekommen jeweils das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2018
Antwort auf:
Gehalt bei Beschäftigungverbot
immer das, was du ohne bv bekommen würdest. wenn der vertrag von 50 prozent ausläuft erhälst du dann die 75 prozent. wenn der AG allerdings eine ersatztätigkeit für dich hat, musst du arbeiten gehen. diese kann er während dem BV "schaffen" bzw. "erfinden" und dich dann aus dem BV holen. hast du eine kinderbetreuung?
von
mellomania
am 26.02.2018, 16:17
Antwort auf:
Gehalt bei Beschäftigungverbot
Mein Sohn ist im Kindergarten. Ich habe ein individuelles Beschäftigungverbot für alle Tätigkeiten. Danke für deine Antwort
von
Meier-123
am 26.02.2018, 16:26