Guten Tag Ich habe eine frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Ich arbeite als Erzieherin bei der Stadt und hatte eine Arbeitszeit von 33.5 Std die bis zum 31.07.13 befristet war. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Arbeitszeit von 30 Std. Jetzt stehe ich seit 3.7.13 im Beschäftigungsverbot da durch den Betriebsarzt festgestellt wurde das mir die Immunität für eine Kinderkrankheit fehlt. Jetzt steht im Mutterschutzgesetz das zur Berechnung das Gehalt der letzen drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft als Grundlage genutzt wird das ist ja das Gehalt mit den Mehrstunden, nun habe ich von meinem Arbeitgeber das Gehalt für den Grundvertrag bekommen ist das richtig ??? Vielen dank im voraus
von Schenni1503 am 30.08.2013, 08:30