Sehr geehrte Frau Bader, ich war nach einer Fehlgeburt mit Partialmole längere Zeit krank geschrieben und habe im Nov.meine Berufstätigkeit mit einer Wiedereingliederung wieder aufgenommen. Voll arbeitsfähig bin ich allerdings erst wieder seit dem 05.01.15. Nun bin ich wieder schwanger und da ich vom Arbeitgeber ein sofortiges Bv bekommen habe (ist bei uns immer so, da ich in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe arbeite), ist meine Frage, was denn nun als Grundlage der Berechnung genommen wird. Kann ich damit rechnen, dass ich mein "normales" Bruttogehalt bekomme oder muss ich mit Abzügen rechnen? Vielen Dank und viele Grüße Michaela B.
von ElaBrue am 05.03.2015, 13:39