Hallo Fr. Bader,
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Gehalts bei Beschäftigungsverbot. Ich habe bis zur Schwangerschaft in der 1:1-Pflege gearbeitet. Nun bin ich im Beschäftigungsverbot.
Ich habe mir in den letzten Monaten Überstunden auszahlen lassen. Ausserdem bekomme ich Zuschläge für Nacht- Sonntags- und Feiertagsdienste. Auch bekommen bestimmte Bereiche (Kinder-Intensivpflege, 1:1-Pflege) noch Zulagen, die aber nicht steuerfrei sind. Was zählt jetzt alles für die Berechnung?
Ausserdem habe ich noch einen 450-€-Job. Bekomme ich dort auch weiterhin Gehalt?
Mit freundlichen Grüßen
Lotte987
von
Lotte987
am 21.03.2016, 09:08
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot ausserklinische Intensivpflege
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen wùrden.
Es zàhlen die letzten 3 Mo. vorher - da zàlen auch die §berstunden rein, wenn diese ausgezahlt werden.
Auch fùr den Minijob
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot ausserklinische Intensivpflege
Berechnungsgrundlage ist die Einkommenssituation der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Wurde bspw. der Beginn der Schwangerschaft für den April ermittelt, dann sind die Monate Januar bis März die Referenzmonate. Es werden alle Überstunden, Zulagen, Zuschläge etc. mit berücksichtig. Bedeutet, wenn du in den benannten Monaten im Durchschnitt 10 Überstunden je Monat geleistet hat, fließen diese auch vollständig in die Ermittlung des Lohns für die Zeit des BV mit ein. Gleiches gilt für den 450,- Euro-Job
von
Behnke
am 21.03.2016, 10:37