Frage: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letztens von meinem Fall berichtet: - schwanger noch im alten, befristeten Vertrag geworden - jetzt im neuen Vertrag (unbefristet, andere Stelle, gleiche Firma) und neulich generelles BV - hier besseres Gehalt Es ging um den Lohn, den ich weiterhin im BV kriegen würde. Mein Chef will jetzt, angeblich nach Absprache mit der Krankenkasse und einem Arbeitsanwalt, den niedrigeren Lohn, vom alten Vertrag, beantragen! Er sagt die KK weiß ja, was ich vorher verdient hatte. Wo genau finde ich geschrieben, dass für mich das Gegenteil gilt? (Ich bin noch nicht ganze 3 Monate im neuen Vertrag). Was kann ich selber noch machen? Vielen Dank Moni

von michim123 am 30.06.2019, 07:53



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Hallo, das ergibt sich doch schon rein logisch. Wenn Ihnen das alte Gehalt gezahlt werden würde würden Sie monatlich schlechter gestellt aufgrund der Schwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot. Das kann ja nicht sein. Und das hat in 100 Jahren kein "Arbeitsanwalt" gesagt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2019



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Hallo, Du kannst ihn darauf aufmerksam machen, dass ihm keine finanziellen Nachteile entstehen, da ihm das Geld erstattet wird von der KK. Weise ihn darauf hin, dass dir durch das BV keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Das ist ihm Mutterschutz Gesetz geregelt. Das kannst du ihm auch vorliegen. Die Broschüre findest du im Netz. LG luvi

von luvi am 30.06.2019, 12:06



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Liebe Luvi, vielen Dank für Deine Antwort! Das habe ich im Internet gefunden: § 18 Mutterschutzlohn (...) 2Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. (...) 4Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Wäre es das, was Du dem Chef zeigen würdest? Würde es heißen, für mich 'zählt' nur der Vertrag, in dem ich während der Mitteilung der SSW war (/bin) = nichts mit dem Eintritt der SSW? Oder gibt es noch etwas genaueres nachzulesen? Bzgl. des Arbeitsentgelts der ersten drei Monate der Beschäftigung ist es bei mir auch nicht so deutlich... Die 3 kompletten Monate waren nicht rum. Der Chef macht Probleme...

von michim123 am 30.06.2019, 15:13



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Hallo, Das mit den 3 Monaten trifft bei dir nicht zu, da du jetzt einen AV mit besserem Gehalt hast. Die 3 Monate Durchschnittslohn werden bei Frauen mit unregelmäßigem Einkommen berechnet.

von luvi am 30.06.2019, 18:57



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Hey Luvi, ich danke Dir so sehr für die Unterstützung! Wärst Du noch so lieb und könntest mir genauen Abschnitt im Gesetzbuch zeigen/kopieren, in dem steht dass es bei mir außer Betracht bleibt? Die ganze Situation verwirrt und stresst mich enorm...

von michim123 am 30.06.2019, 19:04



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Hallo, Das ergibt sich aus § 1 des Mutterschutz Gesetzes. ... es wirkt Benachteiligungen in Schwangerschaft... entgegen. Würdest du arbeiten, würdest du mehr verdienen (als dein Chef dir jetzt zahlen möchte). Das Mutterschutz Gesetz besagt aber, dass du wegen Schwangerschaft nicht benachteiligt werden darfst. LG luvi Ich habe damals mit der Krankenkasse telefoniert, da mein AG mir auch weniger zahlen wollte. Die haben meine Meinung bestätigt und angeboten mit dem Arbeitgeber zu telefonieren. Was würde eine Frau bekommen, die noch vor Arbeitsbeginn schwanger wird und ein B.V bekommt? Laut deinem Arbeitgeber nichts.

von luvi am 01.07.2019, 10:15



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Grundsätzlich ist der Mutterschaftslohn im §18 MuSchG geregelt. Aber das steht nicht zu Ihrem Problem.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2019



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Meine Krankenkasse hat damals mit meinem AG gesprochen und es ihm erklärt. Ruf selbst bei der Kasse an, oder besser, gehe hin mit Deinen Verträgen. Schildere es und bitte um Vermittlung. Dir steht das zu was Du auch verdienen würdest! Bei mir waren sie sehr hilfsbereit.

von Sternenschnuppe am 01.07.2019, 23:50



Antwort auf: Gehalt BV, 2. Stelle (Teil 2)

Vielen Dank für alle hilfreiche Antworten !:-))

von michim123 am 02.07.2019, 07:32



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