Das war meine Frage : Wir waren im April vor Gericht wo Festgestellt wurde das Jemand anderes als mein damaliger Mann der Vater des Kindes ist. In der Geburtsurkunde steht nun noch mein Mann. Muss ich das aendern , wenn ja wie und wo? Und was brauche ich fuer Unterlagen. Meli Ihre Antwort : Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB Nun meine Nachfrage: Also , vor Gericht ist der Kindsvater per Urteil festegestellt worden. Das Problem ist das der Vater sich nicht sehr kooperativ zeigt.Er wuerde nie mit aufs Standesamt kommen. Kann ich die Geburtsurkunde auch ohne ihn aendern , nur mit Gerichtsbeschluss sozusagen? Mein Noch Mann wuerde zustimmen. Danke M. Roth
Mitglied inaktiv - 20.08.2002, 13:37