Frage: Geburtstermin vorverlegen?

Guten Tag Frau Bader, ich bin in der SSW21+6 schwanger mit Zwillingen. Ich gehöre zu den sogenannten Risiko-schwangeren. Erstgebärende, fast 40 Jahre, Konisation hinter sich und wie gesagt schwanger mit Zwillingen. Ich arbeite Vollzeit im Vertrieb hauptsächlich Innendienst. Das ich schwanger mit Zwillingen bin wurde erst in der SSW11 festgestellt. Deswegen ist bis heute der Geburtstermin der 25.06.2012.Mit Zwillingen ist man aber nicht 40Wochen schwanger sondern max. 35 Wochen. Heißt ich werde vermutlich min. einen Monat früher entbinden. Mein Mutterschutz fängt nach Adam Riese erst am 19.Mai an und am 25. Mai sind dann evtl. die Zwillinge da. Kann man den Geburtstermin nicht vorverlegen? Mein FA scheint davon nichts zu halten. Die nächste Frage welche sich mir stellt ist, ob man ein Beschäftigungsverbot in meinen Fall auststellen kann. Ich habe eine Fahrstrecke von 1 Std. zur Arbeit einfach. Ich merke täglich, dass ich Schwierigkeiten bei meiner bisherigen Arbeit habe. Mein Frauenarzt möchte mich ab Mitte März krankschreiben, um mich und die Zwillinge zu schonen...aber das möchte ich nicht. Nach meinem Kenntnisstand wird dann auch das Elterngeld geschmälert und ehrlich gesagt bin ich darauf angewiesen. Mein FA sagt er kein Beschäftigungsverbot für mich ausstellen, weil Job mich nicht gefährdet. Gibt es eine Möglichkeit für mich NICHT fast bis zur Geburt arbeiten zu müssen., ohne zukünftige Geldeinbußen?

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:07



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Hallo, über ET und BV kann nur der FA entscheiden. Allein der Fahrweg wird nicht ausreichen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2012



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Wieso ist man mit Zwillingen nur 35 Wochen schwanger ? Ich kenne etliche die waren mit Zwillingen alle etwa 38 Wochen schwanger, einige mehr. Was Dir an Mutterschutz vorne fehlen wir, das bekommst Du hinten rangehängt. Verlieren tust Du nichts. Da der AG nichts an Deiner Fahrzeit kann, wird es auch kein BV geben. Dafür muss die Gefahr für Mutter & Kind eindeutig in der Arbeit ansich begründet sein.

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:17



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Den Termin mit vermutlich nur max 35Wochen schwanger liegt daran, dass ich, wie bereits erwähnt eine Konisation hinte mir habe. Bedeutet automatisch eine Gebärmutter-mund-schwäche, deswegen ist es SICHER das ich spätestens in der 35SSW gebären werde..

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:28



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Achso was ich vielleicht noch erwähnen sollte die SSW35 wurde von meinen Ärzten angepeilt...also ist nicht nur eine wage Vermutung von mir

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:39



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Sorry bin neu blicks noch nicht so mit dem antworten. :) Den Termin mit vermutlich nur max 35Wochen schwanger liegt daran, dass ich, wie bereits erwähnt eine Konisation hinter mir habe. Bedeutet in meinem Fall automatisch eine Gebärmutter-mund-schwäche, deswegen extrem engmaschige Kontrollen und nach KKH und FA vorraussichtliche Entbindung per KS in der SSW35 oder früher.

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:41



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Wenn Du krank geschrieben wirst aufgrund der Schwangerschaft, dann ändert das NICHTS am Elterngeld. Allerdings kommst Du nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug. Wieviel Krankengeld Du von der KK bekommen würdest, kannst Du hier ausrechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Das mit dem BV stimmt schon: wenn der Job keine Gefährdung für Dich oder das Kind darstellt, dann kann der FA es nicht ausstellen. Wenn allerdings sicher ist dass der ET vorverlegt wird, dann sollte der auch korriegiert werden. Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu gibt es allerdings nicht weniger. Was vor dem ET fehlt wird hinten dran gehangen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 16:49



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Danke den Rechner hab ich schon benutzt. Mein FA möchte mich ab 15.März krankschreiben. Mutterschutz gibts für mich aber erst ab dem 19.Mai. Das sind deutlich länger als 6 Wochen. Ich habe deswegen nachher auch ein geringeres Einkommen und wenn ich es richtig verstanden habe, schlägt sich das auch auf das Elterngeld nieder. :( Lt. KKH, FA und meiner Krankenkasse, wird immer von 40 Wochen ausgegangen, egal ob Du wieviele Kinder Du erwartest und dieser ET ist dann fix.

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 17:01



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Eine Konisation oder Mehrlingsschwangerschaft ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz und Elterngeld. Also auch bei dir wird von einer 40-Wochen-Schwangerschaft ausgegangen. Und nach der wird die 6-Wochen-Frist für das Beschäftigungsverbot vor der Geburt berechnet. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt (zB bei Beamtinnen) bzw vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt (bei Angestellten). Bekamst du in der Zeit Krankengeld schmälert das dein Elterngeld. Warst du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben, dann werden diese Monate ausgenommen und "vorn dran gesetzt". Du bekommst eh "weniger" Elterngeld, weil du (und daran sind die Zwillinge schuld) länger Mutterschaftsgeld bekommst. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.02.2012, 17:28



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Die bittere Pille mit den 40 Wochen hab ich jetzt auch geschluckt. Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist Auslegungssache, oder? Wenn ich krankgeschrieben werdem, dann nur damit eine Frühgerburt vermieden wird. Wäre das nicht Schwangerschaftsbedingt? Wieso weniger Elterngeld? Dachte Mutterschutz läuft über den Arbeitgeber... Man ist das kompliziert

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 17:56



Antwort auf: Geburtstermin vorverlegen?

Aber weniger Elterngeld da länger Mutterschaftsgeld ist doch super, da das Elterngeld doch geringer ist als der Lohn ! Elterngeld bekommst Du normal + 300€ für den Zwilling.

Mitglied inaktiv - 15.02.2012, 20:59



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