Geburt des 2. Kindes wärend Elternzeit/Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geburt des 2. Kindes wärend Elternzeit/Elterngeld?

Ich habe vor 3 Wochen mein 1. Kind entbunden und werde 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wir möchten natürlich gerne noch ein 2. Kind und das soll, wenn möglich, vor Ende der Elternzeit geboren werden. Wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld? Bekomme ich dann nur den Mindestsatz oder wird das Gehalt angerechnet das ich vor der 1. Elternzeit bekommen habe? Vielen Dank für die Info. LG Arizona

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 13:47



Antwort auf: Geburt des 2. Kindes wärend Elternzeit/Elterngeld?

Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2007



Antwort auf: Geburt des 2. Kindes wärend Elternzeit/Elterngeld?

Mindestsatz + ggf. Geschwisterbonus. LG

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 14:26



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