Frage: Geburt /Unterlagen

Hallo Frau Bader, Ich packe gerade meine Kliniktasche und habe mein Stammbuch eingepackt und die Geburtsurkunde meines Partners. Nun bin ich unsicher. Es befindet sich in meinem Stammbuch lediglich die Heiratsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch. Ich bin aber mittlerweile seit 4 Jahren geschieden und das Kind ist wie gesagt von meinem neuen Partner? Muss ich mich nun um eine neue Geburtsurkunde kümmern oder reicht diese beglaubigte Abschrift aus dem Stammbuch auf der alles von meinem Ex Mann und mir vermerkt ist? Vielen Dank für ihre Antwort.

von Jule2018 am 09.04.2018, 12:16



Antwort auf: Geburt /Unterlagen

Hallo, das Gericht meldet dem Standesamt automatisch die rechtskräftige Scheidung. Das ist dort also bekannt. Gleichwohl muss der Kindsvater die Vaterschaft anerkennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2018



Antwort auf: Geburt /Unterlagen

Wenn du mit dem Kindsvater nicht verheiratet bist, brauchst du die Vaterschaftsanerkennung. Ansonsten nur eure Personalausweise (oder Geburtsurkunden, das wird anscheinend unterschiedlich gehandhabt). Die Heiratsurkunde mit deinem Exmann ist völlig irrelevant.

von bellis123 am 09.04.2018, 18:16



Antwort auf: Geburt /Unterlagen

Wenn der Vater des Kindes und du nicht verheiratet sind und du auch mit niemanden anders aktuell verheiratet bist, wird kein Vater eingetragen. Außer der Vater erklärt vor Geburt noch die Vaterschaft. Ansonsten müsst ihr das nach der Geburt regeln. Bis dahin stehst du dann alleine in der Geburtsurkunde. Solltest du verheiratet sein, wird automatisch der Ehemann als Vater eingetragen, auch dann wenn er es nicht ist. Dein geschiedener Mann wird nicht eingetragen.

von Felica am 09.04.2018, 18:52



Antwort auf: Geburt /Unterlagen

Mein Partner und ich werden auch erst nach der Geburt heiraten und haben daher vorab beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen und auch das gemeinsame Sorgerecht dort unterschrieben. Diese Unterlagen müssen wir mit in die Klinik nehmen. Somit wird er dann direkt als Vater eingetragen. LG

von excellence2 am 10.04.2018, 08:00



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