Frage: Geburt - Rechte des Papas

Hallo Frau Bader, Im Sommer kommt unser Kind auf die Welt - wir sind nicht verheiratet. Welche Amtsgänge sollten wir bedenken, um den Papa in der Geburtsturkunde stehen zu haben und ihm die gleichen Rechte einzuräumen wie mir auch? Viele Grüße, Eva

Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 10:48



Antwort auf: Geburt - Rechte des Papas

Hallo, Sie können schon vor der Geburt zum JA gehen u da die Vaterschaftsanerkennung u die Sorgeerklärung machen. Weiter müssen Sie sich entscheiden, wie das Kind mit Nachnamen heißen soll, dies kann gegenüber dem Standesamt erklärt werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2010



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