Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und mein AG hat von mir eine ärztl. Bescheinigung verlangt, die das bestätigt. Für diese Bescheinigung mußte ich eine Gebühr von 8 Euro bezahlen. Nun weigert sich mein AG mir diese Gebühr zu erstatten, da ihm diese Gebühr zu hoch erscheint. Wo steht, dass der AG verpflichtet ist diese Gebühr zu erstatten und gibt es eine Höchstgrenze? LG und Danke für Ihre tolle Arbeit die Sie hier in diesem Forum leisten. Vera
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 13:28