Gebühr f. Schwangerschaftsbescheinigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gebühr f. Schwangerschaftsbescheinigung

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und mein AG hat von mir eine ärztl. Bescheinigung verlangt, die das bestätigt. Für diese Bescheinigung mußte ich eine Gebühr von 8 Euro bezahlen. Nun weigert sich mein AG mir diese Gebühr zu erstatten, da ihm diese Gebühr zu hoch erscheint. Wo steht, dass der AG verpflichtet ist diese Gebühr zu erstatten und gibt es eine Höchstgrenze? LG und Danke für Ihre tolle Arbeit die Sie hier in diesem Forum leisten. Vera

Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 13:28



Antwort auf: Gebühr f. Schwangerschaftsbescheinigung

Hallo, § 5 KSCHG regelt, dass der AG die Kosten zu tragen hat, wenn er eins verlangt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2003



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