Frage: Gartenteich

Hallo, ich habe eine Frage zum Gartenteich. Unser Nachbar baut im Moment einen Gartenteich mit ca. 70 cm Tiefe. Letzte Woche sagte er zu uns: Passt auf eure Kinder auf, ich hafte für nichts. Ist das überhaupt rechstgültig, oder muß er den Teich oder das Grundstück sichern? Wenn ja, wie? Desweiteren sagte er neulich, wir sollen auf unsere Kinder aufpassen, dass sie nicht mehr auf sein Grundstück gehen (unsere jüngster lief immer rüber wenn er herausen war). Sind nun wir verpflichtet einen Zaun zu bauen oder er, da er es ja nicht möchte, daß unsere Kinder sein Grundstück betreten. Unsere Kinder sind 1 und 3 Jahre alt. Ab wann verletze ich in diesem Alter die Aufsichtspflicht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Heidi

Mitglied inaktiv - 14.10.2002, 21:53



Antwort auf: Gartenteich

Liebe Heidi, grundsätzlich besteht für jedes Rechtsgut, welches man besitzt, eine Sorgfaltspflicht, wenn eine Gefahr davon ausgehen kann, z.B. streuen im Winter. Das gilt auch für den Teich. Auf der anderen Seite haben Eltern eine Obhutspflicht für ihre Kinder. Wenn jetzt also z.B. ein 1 jähriges Kind, was ich rein theoretisch ausführen möchte, in den Teich fällt und ertrinkt, sind Teicheigentümer + Eltern dran. Es liegt dann ein Mitverschulden vor. (Das Problem tritt manchmal bei diesen Kinderanhängern fürs Fahrrad auf). Am besten sprechen Sie mit den Eigentümern des Teiches über das Problem, ansonsten ist für derartige Dinge die Stadtverwaltung zuständig. Ansonsten regelt das Landesrecht, wer für welche SEite des Grdst. einen Zaun stellen muss. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2002



Antwort auf: Gartenteich

Soviel ich weiß , ist auch der NAchbar haftbar dafür wenn was passiert. Auch er muß es umzäunen.So habe ich es jedenfalls schonmal gehört.

Mitglied inaktiv - 15.10.2002, 10:17