Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Ich bin in der 32. Woche schwanger mit unserem zweiten Kind. Der Grosse 4 Jahre alt besucht eine Kita. Ich bin seit dem 1.1.19 im Beschäftigungsverbot. Für unseren Sohn nehmen wir einen Ganztagsplatz in Anspruch. Heute sprach mich die Erzieherin an, dass ich das beim JA hätte melden müssen. Und es steht uns auch im Mutterschutz kein Ganztagsplatz zu... Sie meinte noch, dass das neu wäre. Das ist mir auch neu, denn ich bin selber Erzieherin. Ich bin ziemlich verunsichert und freue mich auf eine Antwort.

von 15Wunder19 am 16.05.2019, 14:35



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Hallo, grundsätzlich hat man einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach den tatsächlichen Bedürfnissen. Ich es verstehe, haben Sie bis jetzt gearbeitet und deshalb ein Ganztagesplatz in Anspruch genommen. Wenn Sie aber aufgrund des Beschäftigungsverbotes jetzt dauerhaft zu Hause sind, wird Ihnen, je nach Bundesland, nur noch ein Platz bis mittags zustehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2019



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Werfe mal einen Blick in den Betreuungsvertrag... Wenn es neu wäre, soll sie Dir die rechtliche Grundlage sagen/zeigen. Mir sagt es nix, in unserem Bundesland ist das nicht so. Bei uns läuft aber auch kein Platz über das Jugendamt.

von HeyDu! am 16.05.2019, 15:03



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, jetzt aber dazu noch eine Frage: Der KiGa stuft sie aufgrund des BV auf z. B. 4 Stunden zurück, der VZ-Platz wird weiter vergeben. Übermorgen findet der AG einen Alternativarbeitsplatz und die Schwangere muss sofort wieder VZ antreten. …. was jetzt? Gruß dkk

von desireekk am 16.05.2019, 19:57



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

genau diese Frage stellte ich mir auch gerade...mal gespannt ob sie was antwortet..wenn nicht einen neue frage stellen? das is echt interessant zu wissen...

von mellomania am 16.05.2019, 20:09



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Hat sie bereits mal beantwortet. Da hat die Einrichtung ein Problem und muss sofort wieder einen VZ Platz zur Verfügung stellen...

von HeyDu! am 16.05.2019, 20:21



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Im Betreuungsvertrag steht davon Nichts. Und auch auf dem Berechtigungsschein vom JA nicht. Da steht nur drauf, dass man Änderungen melden muss.

von 15Wunder19 am 16.05.2019, 20:59



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Ich bin ja der Meinung im Beschäftigungsverbot ruht der Arbeitsvertrag nicht. Man wird dem Arbeitenden gleichgestellt. Ich persönlich würde mich also dagegen wehren. Durchaus auch mit Anwalt dank Rechtsschutzversicherung. Bin aber kein Jurist und kenne auch kein Gerichtsurteil. Hinzu kommt, es gibt genügend Plätze bei uns... Argumentiere doch damit, dass die Schwangerschaft jederzeit beendet sein könnte oder auch der AG einen Ersatzarbeitsplatz finden kann. Frage, ob Du dann den Vollzeitplatz sofort wieder bekommst. Es drängt sich ja auch die Frage auf, wie es in Elternzeit wird... Bg

von HeyDu! am 16.05.2019, 21:05



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Die Frau ist in der 32. SSW. und demnächst beginnt die Mutterschutzfrist. Die Frage ist doch ziemlich praxisfern.

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 21:17



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Mag für die Ersatztätigkeit im BV stimmen, in Elternzeit geht aber der Großteil der Frauen. Ich kenne keine die direkt nach dem Mutterschutz wieder startet.

von HeyDu! am 16.05.2019, 21:19



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Hier hättest du bis zum Mutterschutz den Ganztagsplatz,dann bis zum Ende der Elternzeit nicht mehr. Dein AG könnte ja einen Ersatzarbeitsplatz für dich finden und deswegen muss dir der Platz erhalten bleiben auch wenn es zu dem Zeitpunkt unwahrscheinlich ist

von kati1976 am 16.05.2019, 21:29



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Dieser Meinung bin ich auch. Das Arbeitsverhältnis bleibt ja trotzdem bestehen. In nicht mal mehr drei Wochen beginnt für mich der Mutterschutz. Dort steht uns der Ganztagsplatz zu. Nach 8 Wochen MS startet dann auch der Teilzeitplatz mit 6 Stunden. Ich habe jetzt etwas Angst, dass wenn wir es hätten melden müssen, die gesamten Kosten nachzahlen müssen, weil der Anspruch nicht da war... Und schlafende Hunde wollte ich jetzt in den letzten Wochen nicht unbedingt wecken.

von 15Wunder19 am 16.05.2019, 21:56



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Aber es geht doch nur um BV-Zeiten, nicht um EZ. Im BV muss man theoretisch jeden Tag wieder arbeiten gehen können wenn der AG einen adäquaten Ersatzarbeitsplatz geschaffen hat. Zudem wird hier im Forum doch auch immer wieder darauf hingewiesen dass man nur dann (nach EZ) ins BV gehen kann WENN man einen Betreuungsplatz für den vollen Arbeitsumfang vorweisen kann (ob nun Oma oder Kita/KiGa). Die einzige Zeit die das nicht nötig/möglich ist, ist das BV 6/8 Wochen vor/nach Geburt. Übrigens kenne ich einige Mütter die direkt nach den 8 Wochen wieder VZ eingestiegen sind. Muss wohl daher kommen weil ich selbst nach beiden Kindern sofort wieder VZ eingestiegen bin. … soziales Umfeld... :-) VG D

von desireekk am 17.05.2019, 17:30



Antwort auf: Ganztagsplatz während Beschäftigungsverbot

Hallo desireekk, ist ja nicht der einzige Widerspruch hier im Forum. Kein BV ohne Betreuung aber hat man das BV darf der Träger angeblich die Stunden kürzen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen (siehe Beitrag weiter oben) aber Du kannst die Antwort von Frau Bader ja selbst lesen... Bzgl. EZ, ich schnitt es nur an, weil man ja davon ausgehen muss, dass der Träger dann auch bei der EZ den Betreuungsumfang kürzen wird. (Man sollte es im Hinterkopf haben...) Sag da nix mehr zu ;-) Vergebene Mühe. Seriös und fundiert ist hier gar nix. Und Arbeitnehmerinnen die nach 8 Wochen Mutterschutz wieder starten, kenne ich wirklich keine. Nur Selbständige ;-) BG

von HeyDu! am 17.05.2019, 21:55



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