Hallo,
bis zur Geburt unseres 2. Sohnes im September 2019 hatte unsere Tochter einen Ganztages Platz im Kiga meine Arbeitszeit betrug 30 Stunden. Betreuungszeit im Ort 7.15 bis 15 Uhr
Momentan befinde ich mich in Elternzeit und arbeite nur 6 Stunden.
Jedes Jahr verlang der Kiga für den Ganztages Platz eine Nachweis von einer halben Stelle.
Da ich nur 6 Stunden wenn auch unter Mittag arbeite wenn der kleine schläft, werden wir den Ganztages Platz verlieren.
Ist das rechtens auch wenn ich Anfang 2021 also mitten im Kindergarten Jahr wieder mehr arbeiten
(15-20 Stunden, verteilt auf Tage ) muss und ich den Ganztages Platz benötige?
Da mir keiner garantieren kann, dass es dann noch ein Platz bis 15 Uhr gibt.
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
von
NiMa
am 07.02.2020, 14:43
Antwort auf:
Ganztagsplatz Kiga
Hallo,
Sie haben Anspruch auf einen KiGa-Platz nach Bedarf. Im Moment besteht der bedarf nur bis Mittag, also darf der KiGa die Stunden kürzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2020
Antwort auf:
Ganztagsplatz Kiga
Warum besteht der Bedarf nur bis Mittag, wenn sie doch bis nach der Mittagszeit tatsächlich arbeitet...?
@Fragestellerin
Lass den AG doch einen Dreizeiler schreiben. Macht dieser bestimmt. BG
von
HeyDu!
am 07.02.2020, 22:07
Antwort auf:
Ganztagsplatz Kiga
@ Heydu:
Hallo,
das gilt hier auch: Halbtags arbeiten bedeutet Halbtagsplatz (definitionsgemäß bis Mittag vor dem Essen), egal, ob die Mutter halbtags über Mittag oder sogar später arbeitet.
In dieser Konstellation brauchst Du zusätzliche Betreuung zum Kita-Platz.
Anspruch auf einen Ganztagsplatz unabhängig vom Arbeitsumfang gibt es hier (RLP) ab 1. 7. 2021.
Alles andere ist Absprachesache mit dem Kindergarten, wird aber bei uns (Erfahrungen aus dem Freundeskreis) abgeblockt.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 08.02.2020, 07:14
Antwort auf:
Ganztagsplatz Kiga
Ist ja völlig an der Realität vorbei. Furchtbar.
von
HeyDu!
am 08.02.2020, 08:02