Hallo Frau Bader, ich bin nach der Elternzeit von einer vollen Stelle Teilzeit (45%) in meinen Job zurückgekehrt. Ich arbeite 3 Tage die Woche mit einer verminderten durchschnittlichen Tagesarbeitszeit. Nun soll ich auf eine Ganztagesfortbildung; mein Arbeitgeber will mir aber nur die Stunden meiner durchschnittlichen (geringeren) Arbeitszeit anerkennen. Ist dies zulässig? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen
von Mamalove am 02.10.2014, 14:44