Frage: Für den ´Fall´ ...

Hallo Frau Bader! Mein Mann und ich haben uns Gedanken gemacht, was mit unseren Kindern passiert, falls uns beiden mal etwas zustößt. Wir möchten, daß Sie in diesem Fall zu unseren besten Freunden kommen. Unsere Frage: Sicher werden unsere Familien dies anfechten wollen, aber wenn wir es schriftlich festlegen, sind wir bzw. unsere Freunde dann doch auf der sicheren Seite, oder? Schöne Grüße

Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 13:38



Antwort auf: Für den ´Fall´ ...

Liebe Birte, Sie können zusammen mit Ihrem Mann/ Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2002