Frühere Arbeitsstelle mit Beschäftigungsverbot beim neuen AG verschweigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frühere Arbeitsstelle mit Beschäftigungsverbot beim neuen AG verschweigen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Stellensuche während meiner Swangerschaft vor zwei Jahren endete leider in einem sofortigem Beschäftigungsverbot durch AG, d.h. Ich habe keinen einzigen Tag gearbeitet. Vertrag lief aus. Nun bin ich wieder auf Stellensuche und habe im Lebenslauf nur die gelebte Realität erwähnt, also Schwangerschaft und Elternzeit. Damals dachte ich, ich tuhe mich leichter die Situation im Vorstellungsgespräch zu erklären. Nun kam dies jedoch im Vorstellungsgespräch nicht zur Sprache und ich habe den passenden Moment versäumt es von mir aus einzubringen. Muss ich dem künftigen AG die frühere Stelle mit BV nachträglich mitteilen? Oder ist es rechtlich ok die Stelle die nur auf dem Papier bestand nicht weiter zu erwähnen? Ich befürchte es würde ein schlechtes Licht auf mich werfen dass ich mich schwanger bewarb und ich würde beim neuen AG nicht eingestellt werden. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

von Itari am 06.12.2015, 22:54



Antwort auf: Frühere Arbeitsstelle mit Beschäftigungsverbot beim neuen AG verschweigen?

Hallo, einen bestehenden Arbeitsvertrag sollte man schon erwähnen. Aber nun ist es ja doch so. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2015



Antwort auf: Frühere Arbeitsstelle mit Beschäftigungsverbot beim neuen AG verschweigen?

Stelle XY von dann bis dann, Vertrag lief aus. Firmenzugehörig warst Du doch.

von Sternenschnuppe am 07.12.2015, 13:51



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