in 3 Monaten endet mein EU (2 Kinder - 5 Jahre EU). Ich würde gerne wieder halbtags (ca. 5 Std/Tag) arbeiten. Ist mein AG verpflichtet mir nun eine Halbtagsstelle anzubieten oder kann er auf die Vollzeitstelle von frührer bestehen. Vielen Dank um Gruß
Elke
Mitglied inaktiv - 02.07.2004, 15:07
Antwort auf:
früher Vollzeit - jetzt Teilzeit?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2004