Guten Tag Ich habe meine Geburtsvorbereitungskurse immer Freitags um 18 Uhr.Muss regulr aber bis 19 Uhr arbeiten. Im Mutterschutzgesetz hab ich den Hinweis gefunden das der AG mir für alle Notwendigen leistungen während der Schwnagerschaft die meine KK übernimmt Frei geben muss(Untersuchungen etc.) Der GVK wird doch auch von der KK übernommen gilt es also auch dafür? Ich habe bereits einen GVK mitmachen können weil ich zu der Zeit Krankgeschrieben war,würde aber auch gerne in dieser Gruppe bleiben. Vielen Dank :-)
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 17:38