Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen Fitnessstudio-Vertrag der seit 07.07.16 läuft (24 Monate) Da ich Schwanger wurde und bei mir eine Risikoschwangerschaft vorliegt erhielt ich eine Fachärztliche Bescheinigung, was ich dem Fitnessstudio vorgelegt habe. Ich wollte meinen Vertrag fristlos aus diesem Grund kündigen, da ich sowieso nicht zum Training kann. Jedoch hatte mir die Mitarbeiterin mitgeteilt das ich das gar nicht machen kann aber dafür meine Beiträge einfach weiter zahle und für die Zeit die ich nicht Trainieren konnte einen Gutschein bekomme. Maja ich musste mich drauf einlassen, da ja angeblich keine andere Möglichkeit bestehen würde. Allerdings haben die mir nur einen 7 Monatigen Gutschein ausgestellt der bis zum 1.1.2018 wäre obwohl ich meinen Mutterpass mit dem Voraussichtlichen Entbindungstermin 28.01.2018, vorgelegt habe. Jetzt habe ich gestern im Internet zufällig entdeckt das man anscheinend auch ein Sonderkündigungsrecht als schwangere hätte und evtl. den Fitness Vertrag fristlos kündigen kann. Hab auch gesehen dass es zu diesem Thema mehrere Urteile gefallen sind, jedoch jedes Gericht anders entschieden hat. Ich den AGB's des Fitnessstudios ist diesbezüglich nichts geregelt. Meinen Sie ich könnte da fristlos kündigen in dem ich auf das Attest der Ärztin Hinweise und den Grund angeben das ich nach Geburt des Kindes ebenso nicht zum trainieren kommen kann, da sich nach Geburt des Kindes meine Lebensgestaltung und Lebensführung erheblich ändern wird. Als werdende Mutter habe ich doch Anspruch auf Schutz und Fürsorge. LG Yeliz
von Yel93 am 19.12.2017, 09:46