Liebe Frau Bader, habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Mutterschutzes. Es ist vermutlich am einfachsten, wenn ich dies an fiktiven Daten erkläre. Voraussichtlicher Entbindungstermin soll der 26.08.2002 sein. Laut Krankenkasse beginnt dann der Mutterschutz am 16.07.2002. Dies sind dann ohne Entbindungstermin 41 Tage. Laut den mir vorligenden unterlagen meiner Krankenkasse würden einem aber für die 6 Wochen, für den Entbindungstermin und für die 8 Wochen danach Mutterschutz sowie Mutterschaftsgeld zustehen. Und dies wären dann ja 6 Wochen a 7 Tage ergibt 42 Tage vorher Mutterschaftsgeld. Stimmt die Aussage meiner Krankenkasse nicht oder wurde´der Termin so falsch berechnet? NAch mal ganz einfach und kurz, zählt der Entbindungstag mit zur Mutterschutzfrist der 6 wochen oder gibt es 6 Wochen plus ET plus 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung. Vielen lieben Dank für die Antwort. holy