Frage: Fristen

Hallo! Ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Außerdem habe ich genehmigt bekommen ab 1.5.2007 15Std. Teilzeit während der Elternzeit arbeiten zu können. Allerdings weiß ich noch nicht genau ob ich davon Gebrauch machen will. Nun will mein Arbeitgeber das unbedingt jetzt wissen. Ich habe aber einmal gehört daß ich bis spätestens 8Wochen vor Wiederaufnahme der Arbeit Zeit hätte Bescheid zu geben. Ist das so richtig? Bei mir würde es dann heißen daß ich bis zum 28.2.07 Zeit habe? Zur Info: auf meiner Stelle wurde entsprechend meines Antrages jemand eingestellt - d.h. meine Vertretung könnte weiterhin meinen vollen Vertrag bis Ende meiner Elternzeit behalten. Schon einmal Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 29.10.2006, 22:48



Antwort auf: Fristen

Hallo, TZ IM EU oder NACH EU? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2006



Antwort auf: Fristen

Es geht um Teilzeit im EU. Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 01.11.2006, 13:46



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