Frage: Fristen Papierkrieg

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist vor 4 Wochen geboren und ich habe mich schon um den wichtigsten Papierkram wie Krankenkasse, Kindergeld gekümmert. Um Arbeitgeber und Elterngeld habe ich mich aber noch nicht gekümmert und muss das jetzt mal angehen. Daher meine Frage: Gibt es für die Information an den Arbeitgeber, wie lange man Elternzeit nimmt, eine Frist? Und gibts beim Elterngeld zeitlich etwas zu beachten? (z.B. man bekommt das Geld erst ab Eingang Antrag oder so?) Ich werde für die Einnahme-Ü-Rechnung 2008 noch ein bisschen Zeit brauchen. Wenn mir damit aber etwas davonläuft, sollte ich mich damit eher beeilen. Herzlichen Dank iu

Mitglied inaktiv - 22.04.2009, 18:18



Antwort auf: Fristen Papierkrieg

Hallo, 1. EZ: Frist 7 Wo. vor Beginn 2. EG: Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2009



Antwort auf: Fristen Papierkrieg

Hallo, dem Arbeitgeber muss du 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Bescheid geben, ob und in welchem Umfang zu Elternzeit in Anspruch nimmst. Somit bist du jetzt auf seine Kulanz angewiesen. Und natürlich bekommst du das Elterngeld erst dann, wenn dein Antrag bearbeitet werden konnte, das kann wohl nach Eingang es Antrags noch ein Weilchen dauern. Wie lange Elterngeld rückwirkend bezahlt wird weiß ich nicht. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 22.04.2009, 21:06



Antwort auf: Fristen Papierkrieg

Für die Elternzeit bist du schon spät dran, habe damals vieles schon vor der Geburt fertig gemacht, Datum rein und abgeschickt. Elterngeld bekommst du auch erst, wenn der Antrag bearbeitet ist.

Mitglied inaktiv - 23.04.2009, 00:13



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