Guten Morgen. Mein Arbeitgeber hat mir nun schriftlich mitgeteilt, dass er meinem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Erziehungsurlaub nicht entsprechen kann. Muss ich eine Frist beachten, innerhalb derer ich meinen Anspruch ggfls. gerichtlich geltend machen kann. Und muss ich, solange das Verfahren geführt wird, meine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen? Das wird kaum möglich sein mit 2 Kindern und 50 km Entfernung zum Arbeitsplatz. Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 09:55