Meine Tochter wird im august 2006 3 Jahre alt. Ich habe noch bis Januar Elternzeit, dann fange ich an zu arbeiten. Kann mein Mann mit der normalen 8-Wochen-Frist Elternzeit (mit Teilzeitarbeit 30 Stunden) für unsere Tochter bis zu ihrem 3. Geburtstag anmelden oder hätten wir das schon eher machen müssen? Kann der AG das ablehnen?
Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 11:43
Antwort auf:
Frist zur Anmeldung von Elternzeit im 3. Jahr
Hallo,
mit Frist 8 Wochen. Aber der AG muss der TZ nur zustimmen, wenn die juristischen Voraussetzungen gegeben sind.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2005
Antwort auf:
Frist zur Anmeldung von Elternzeit im 3. Jahr
Innerh. der 3 Jahre kann er an jedem beliebigen tag mit 8 WEochen Frist EZ anmelden. Fertig :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 21:59