Hallo, Hab eine Frage wie ich mich zum Ende meiner Elternzeit verhalten muss. Also kurze Eckdaten, 1.Kind Geb. 18.01.2008, Elternzeit bis Geburt 27.12.2009, dann Elternzeit drei Jhre bis 27.12.2012. Danach habe ich da Jahr Elternzeit von meiner Tochter angehangen bis 17.1.2014 bzw. 26.12.2013.? Ich würde gene Teilzeit wieder arbeiten nach de Elternzeit - inwieweit müsste mein AG da zustimmen oder nicht. Und wenn ich wieder anfangen möchte zu Arbeiten n Vollzeit, wann muss ich meinen AG darüber informieren? Danke
von Ela0804 am 04.04.2013, 20:06