Frist Teilzeitantrag nach Elternzeit / verlänerung Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frist Teilzeitantrag nach Elternzeit / verlänerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Eleternzeit (2 jahre eingereicht) endet am 9.Mai, hier wird mein Kleiner 2 jahre alt. Bereits im November hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein Gespräch zum Wiedereinstieg, dieser teilte mir hier mit, dass er mich nur mit mindestens 4 stunden täglich am liebsten mit 5 std einstellen kann. Dies sind 60-70%. Ein Einstieg mit 40% wird künftig nicht mehr möglich sein, auch wenn dies bisher so getätigt wurde. Wo er mich einsetzt wüsste er noch nicht, und ich solle mir bis Januar gedanken machen und Bescheid geben wie lange ich mindestens arbeiten kann. Wollte eigentlich mit 3/3,5 std beginnen und dann wenn mein Kind durch den Kindergarten andere Betreuungszeiten erhält entsprechend aufstocken. Nun hatte ich meinen Arbeitgeber per Email darüber informiert, dass mein Wunsch 3,5 std täglich wäre ich jedoch auch gerne die von ihm angebotenen 4 stunden täglich annehme. Und dass durch die Krippenbetreuung mir möglich ist vormittags zu arbeiten und gerne auf ein weiteres gespräch kommen würde. Hierrauf hat er sich kurz und knapp gemeldet dass wie bereits erwähnt ein einstieg mit 40-50% schwierig ist und er sich nach absprache mit der personalabteilung sich bei mir in den nächsten tagen konkret meldet. Dies ist nun bereits 2 wochen her und ich bin mir nicht sicher ob die von mir verfasste email als ofizieller teilzeitantrag gilt oder ob ich besser noch einen einreichen sollte. Dieser sollte doch dann bis zum 8. februar beim ag eingehen, damit ich die 3 monatsfrist nicht versäume? Ich weiss nicht genau wie ich die lange wartezeit aufnehmen soll, wird auf zeit gespielt, oder wissen sie einfach noch nicht wohin mit mir. Das macht mich ganz verrückt..zumal beim pers gespräch die aussage war, dass es doch ein positives zeichen ist wenn sie mich höher einstellen wollen und sie mit meiner arbeitsweise zufrieden waren.. Zum anderen wollte ich nachhören ob ich ein recht auf eine elternzeitverlängerung habe (1 jahr) und ob der ag hier zustimmen muss auch wenn ich bereits einen tza gestellt habe. Falls der ag mir jetzt keine geeignete stelle anbieten kann dachte ich daran die elternzeit noch ein jahr zu verlängern um dann durch den kindergarten mit nachmittagsbetreuung in einem jahr viell die möglichkeiten zu haben die der ag fordert. Wie wäre hier die frist? Ich würde mich sehr über eine antwort von ihnen freuen. Liebe grüsse

von SchnuffelXX am 02.02.2014, 11:18



Antwort auf: Frist Teilzeitantrag nach Elternzeit / verlänerung Elternzeit

Hallo, auf jeden Fall einen schrfitlichen Antrag stellen! Sie haben auch einen Anspruch auf Verlängerung, Antragsfrist 7 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



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