Frage: Friedhofsrecht

Liebe Frau Bader, Ich muss mal ne ganz andere Frage stellen: Mal angenommen, ein Mitglied unserer Familie wäre vor gut zehn Jahren verstorben und wir hätten das Grab damals auf 25 Jahre bezahlt. Was, wenn die Kirchgemeinde nun plötzlich verlangte, dass wir das Grab nochmal neu kauften, da das Geld aufgebraucht sei? Wäre das rechtens? Mich würde mal interessieren, ob den "Mietern" des Grabes nur die beiden Möglichkeiten blieben - also nachzuzahlen oder aber das Grab "freizugeben"? Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 22.02.2009, 18:29



Antwort auf: Friedhofsrecht

Hallo, bitte die Hinweise lesen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009