Hallo,
Die Fremdbetreuung legt das betreuende Elternteil fest, soweit alles klar.
Aber was ist wenn das betreuende Elternteil auf Arbeit ist, darf der neue Partner das Kind vom anderen Elternteil abholen zwecks Umgang?
Eine Herausgabe des Kindes durch die KM an die neue Partnerin würde KM nie zustimmen. Fremdbetreuung durch Partnerin toleriert KM ebenso nicht.
Dadurch fallen viele Umgänge aus bzw. finden verspätet statt. Kind hat mit neuer Partnerin kein Problem.
Danke für Antworten. LG sammy
von
sammyasz
am 16.08.2015, 17:23
Antwort auf:
Fremdbetreuung durch Partnerin? nochmal Frage dazu.
Hallo,
Nein,sie wird das Kind nicht an die neue Partnerin
Herausgeben müssen
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2015
Antwort auf:
Fremdbetreuung durch Partnerin? nochmal Frage dazu.
Abholung sieht anders aus.
Nu rede mal Klartext, Du bist die neue Freundin ?
Abholen sollte der Vater alle zwei Wochen einrichten können.
Was danach ist, entscheidet er.
Solang es keinen gegenteiligen Beschluss vom Gericht gibt, darf die Mutter verweigern das Kind der Neuen mitzugeben.
Je nach Trennung und Abstand dazu auch manchmal verständlich.
Umgänge kommen ja nicht so spontan.
von
Sternenschnuppe
am 16.08.2015, 17:49