Hallo,
wenn mich der Arbeitgeber wegen der Untersuchung freistellt, ist das dann Arbeitszeit? Kann er mich einfach von den Frühdienst in den Spätdienst schieben, wenn ich morgens während des Frühdienstes den Termin habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Anne
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 17:59
Antwort auf:
Freistellung zur Untersuchung
Hallo,
§ 16 MuSchG
1Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. 2Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. 3Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Alles ok? Also auch kein Verschieben der Schichten!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2007