Werte Frau Bader,
wir haben die Möglichkeit 4 Wochen vor den Sommerferien einen 2 wöchigen Urlaub anzutreten. Aus verschiedenen persönlichen Gründen würden wir dieses Angebot gern annehmen. Meine Tochter, 9. Klasse, bräuchte dafür aber eine Unterrichtsbefreiung. Bei wem muss ich diese stellen? Muss ich meinen Antrag begründen? Zählen persönliche und private Gründe überhaupt? Ich habe eine solche Freistellung noch nie in Anspruch genommen.
Mit welchen Konsequenzen hätte ich denn zu rechnen, würde ich meine Tochter für diese Zeit einfach als krank entschuldigen? Eine Krankschreibung vom Arzt war bisher nie erforderlich.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen I.G.
von
wirsind5
am 23.05.2015, 21:51
Antwort auf:
Freistellung während der Schulzeit
Hallo,
ein derartige Antrag wird nicht genehmigt werden.
Schon nicht bei einem Tag und schon gar nicht bei zwei Wochen.
In einigen Bundesländern wird sogar am Flughafen kontrolliert, wenn schulpflichtige Kinder bereits vor Ferienbeginn einchecken.
Und wenn Sie das Kind krank melden, obwohl es nicht krank ist, und das kommt raus, müssen Sie mit einem ordentlichen Ordnungsgeld rechnen. Und mit Ärger vom Jugendamt.
Wir würden alle gerne außerhalb der Sommerferien fahren, weil es dann billiger ist, aber ich fürchte: no way.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2015
Antwort auf:
Freistellung während der Schulzeit
Würde hier eine Meldung ans Jugendamt zur Folge haben.
Und saftige Ordnungsgelder.
Schulpflicht ist verbindlich, und gerade vor den Ferien wird genau geschaut.
von
Sternenschnuppe
am 23.05.2015, 22:24