Ich habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite Teilzeit (15 Std. an vier Tagen). Stehen mir, wenn mein Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann, auch die gesetzlichen 10 Tage zur Betreuung zu oder gibt es da einen Unterschied von Vollzeit zu Teilzeit?
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 20:44
Antwort auf:
Freistellung und Teilzeit
Hallo,
Im Gesetz steht nichts von einem Unterschied. Im Kommentar habe ich gar nichts dazu gefunden.
Fragen Sie doch bitte mal bei der KK, die ist dafür zuständig. Das Ergebnis würde mich auch interessieren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2003