Frage: Freistellung in der SS

Guten Tag, ich bin in der 19.SSW und habe seit einer Woche vorzeitige Wehen. Ich bin deshalb auch für 5 Tage im Krankenhaus gewesen. Nun sagte meine Frauenärztin, das sie mich evtl bis zum Beginn des Mutterschutzes krank schreiben würde, da ich bis zu 10 Std. täglich sitzen muss. Bei einer Krankschreibung, die länger als 6 Wochen besteht, zahlt mir die gesetzl. Krankenkasse ja nicht mein volles Gehalt. Nun habe ich gehört, man kann sich auch von der Arbeit freistellen lassen. Hier würde man weiterhin sein volles Gehalt bekommen, ist das richtig? Ich würde gern wissen, wie ich nun weiter vorgehen soll, da ich es mir nicht leisten kann, wenn mein Gehalt vor dem Mutterschutz schon gekürzt werden würde. Vielen Dank, Gruß Nicole H.

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 20:53



Antwort auf: Freistellung in der SS

Hallo, man muss unterscheiden: Krankschreibung = Lohnfortzahlung 6 Wo. wenn gesundheitliche Probleme wegen der SS Beschäftigungsverbot = andauernde Lohnfortzahlung solange BV besteht wenn Gefahr für Mutter/ Kind wegen der Arbeit besteht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2008



Antwort auf: Freistellung in der SS

Hallo Nicole!!! Das was du meinst nennt sich Beschäftigungsverbot.Deine Fa müsste das kennen.Da bekommst du dann weiterhin deinen Lohn wie bisher bis zu Deinem Mutterschutz. L.G. Christiane G.

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 07:21



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