Frage: Freistellung des Partners

Wir leben in einer Eheähnlichen gemeinschaft und erwarten im dezember unser 2. Kind. Stehen meinem Partner auch freie Tage zu wie bei verheirateten? Kann er sie nur ab dem entbindungsbeginn nehmen oder auch wie er will? Wie viele tage stehen ihm zu?

Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 08:29



Antwort auf: Freistellung des Partners

Liebe Ines, bei einem AG, der nicht der Staat ist, hat er, wenn überhaupt, einen Tag. Und den kann er nicht nehmen, wann er will. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2002



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