Wir leben in einer Eheähnlichen gemeinschaft und erwarten im dezember unser 2. Kind. Stehen meinem Partner auch freie Tage zu wie bei verheirateten? Kann er sie nur ab dem entbindungsbeginn nehmen oder auch wie er will? Wie viele tage stehen ihm zu?
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 08:29