Frage: Freistellung bei Geburt?

Hallo Frau Bader, ich bin momentan in der 35 SSW (34+6). Mein ET ist voraussichtlich der 08.03.2014. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe gehört das meinem Partner 2 (bezahlte) Tage zustehen, wo sie ihn freistellen müssen wenn das Kind kommt. Stimmt das? Oder muss so etwas Vertraglich festgelegt sein? Finde leider nichts passendes im Internet. Die Chefin von meinem Partner weiß es "angeblich" nicht und natürlich möchte jetzt mein Partner ihr etwas vorlegen wo es drinnen steht mit Paragraphen und so. Er arbeitet als Einzelhandelskaufmann beim REWE (unbefristet). Hoffe Sie könnten mir weiter helfen. Danke Ihnen schon mal im vorraus. :)

von Murmel94 am 31.01.2014, 01:03



Antwort auf: Freistellung bei Geburt?

Hallo, besser keine Firmennamen schreiben!!! 1. Wenn ein Tarifvertrag gilt - mal drin lesen! 2. Ansonsten Sonderurlaub 1 Tag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: Freistellung bei Geburt?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es bei der Geburt eines Kindes nicht. Dieses muss entweder vertraglich oder durch einen Tarifvertrag festgelegt sein. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 31.01.2014, 09:10



Antwort auf: Freistellung bei Geburt?

Guck hier : http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_62787752/hochzeit-umzug-geburt-wann-gibt-es-sonderurlaub-.html Oder auch : http://www.123recht.net/Wieviel-Sonderurlaub-bei-Geburt-leiblichen-Kindes-__f181664.html Der Tag der Geburt also auf jeden Fall.

von Sternenschnuppe am 01.02.2014, 10:57



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