Hallo Frau Bader,
ich bin momentan in der 35 SSW (34+6).
Mein ET ist voraussichtlich der 08.03.2014.
Jetzt zu meiner Frage. Ich habe gehört das meinem Partner
2 (bezahlte) Tage zustehen, wo sie ihn freistellen müssen wenn das Kind kommt. Stimmt das?
Oder muss so etwas Vertraglich festgelegt sein?
Finde leider nichts passendes im Internet. Die Chefin von meinem
Partner weiß es "angeblich" nicht und natürlich möchte jetzt mein
Partner ihr etwas vorlegen wo es drinnen steht mit Paragraphen und so.
Er arbeitet als Einzelhandelskaufmann beim REWE (unbefristet).
Hoffe Sie könnten mir weiter helfen.
Danke Ihnen schon mal im vorraus. :)
von
Murmel94
am 31.01.2014, 01:03
Antwort auf:
Freistellung bei Geburt?
Hallo,
besser keine Firmennamen schreiben!!!
1. Wenn ein Tarifvertrag gilt - mal drin lesen!
2. Ansonsten Sonderurlaub 1 Tag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Freistellung bei Geburt?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es bei der Geburt eines Kindes nicht. Dieses muss entweder vertraglich oder durch einen Tarifvertrag festgelegt sein.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 31.01.2014, 09:10
Antwort auf:
Freistellung bei Geburt?
Guck hier :
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_62787752/hochzeit-umzug-geburt-wann-gibt-es-sonderurlaub-.html
Oder auch :
http://www.123recht.net/Wieviel-Sonderurlaub-bei-Geburt-leiblichen-Kindes-__f181664.html
Der Tag der Geburt also auf jeden Fall.
von
Sternenschnuppe
am 01.02.2014, 10:57