Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

Hallo ich dachte bisher das mein Lebensgefährte auf unsere Tochter aufpassen kann, wenn ich zum Kaiserschnitt unseres Sohnes am 14.2 in die Klinik muss. Nun sagt seine Versicherung da er gesetzlich und ich privat( Beamte) versichert sei, bekommt er keine Freistellung um auf unser Kind aufzupassen für die ca fünf Tage die ich in der Klinik bleiben muss. Meine Versicherung sagt er ist Familie also zahlt diese auch nichts für die Betreuung unserer Tochter. Ich empfinde dies als ungerecht nur weil ich privat versichert bin und nicht in einer gesetzluchen Vers. .Ist das wirklich rechtens uns diese Betreuungszeit für die Dauer des Klinikauenthalts zu verweigern?? Danke Gruss Kirsten

Mitglied inaktiv - 08.02.2005, 13:39



Antwort auf: Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

Hallo, gesetzl. KK zahlen eine Haushaltshilfe/ einen Partner wenn die werdende Mutter ins Krhs muss und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gerade auf diesem Bereich sind die privat Versicherten in vieler Hinsicht benachteiligt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2005



Antwort auf: Freistellung Partner bei Kaiserschnitt des zweiten Kindes?

Warum nimmt er nicht einfach Urlaub? So wurde es doch früher auch gehandhabt!

Mitglied inaktiv - 08.02.2005, 19:24



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