Freistellen statt Teilzeitarbeit in der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellen statt Teilzeitarbeit in der Elternzeit?

Hallo Frau Bader, Ich hatte bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt und schriftlich angegeben das ich im 2 Jahr wieder in Teilzeit arbeiten möchte. Auf meine jetzige Anfrage dies bezüglich teilte man mir mit, dass man keine Möglichkeit hätte mich in Teilzeit zu beschäftigen. Statt dessen möchte er mich freistellen. Ich soll mir einen neuen Arbeitgeber suchen und sie würden sich auch für mich umhören. Was bedeutet in diesem Fall freistellen genau? Muss er mich trotzdem bezahlen? Denn es könnte ja sein das ich keine neue Anstellung finde und irgendwie muss ich ja finanziell abgesichert sein. Ich bin sehr unsicher dies bezüglich jetzt, eigentlich müsste er mir doch die Teilzeitstelle ermöglichen schließlich gibt es mehr als 15 Mitarbeiter im Betrieb und ich arbeite schon seit mehreren Jahren dort. Mit freundlichen Grüßen Liliquie

von liliquie am 22.04.2014, 09:57



Antwort auf: Freistellen statt Teilzeitarbeit in der Elternzeit?

Hallo, 1. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, muss er betriebliche Gründe nennen, wenn er Sie nicht TZ beschäftigen will 2. In der EZ kann er Sie nicht freistellen. Er will Ihnen damit sagen, dass er kein Interesse mehr an dem Arbeitsvertrag hat. 3. ich würde mir einen TZ-Job bei einem anderen Ag suchen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



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