n Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und lebe mit meinem Kind allein. Bisher hatte ich den vollen Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei meiner Einkommenssteuererklärung beantragt. Nun möchte der Kindesvater diesen Freibetrag hälftig übertragen haben. Sämtliche Kosten der Kinderbetreuung (Kindergarten) trage ich. Der Kindesvater zahlt Unterhalt und hat regelmäßigen Umgang aller 14 Tage am Wochenende. Ich möchte gern wissen, ob dem Kindesvater die Hälfte des Freibetrages zusteht. Oder bekommt diesen Freibetrag nur derjenige gewährt, der die Kita- Kosten zahlt? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Grüße Annalena
Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 08:27