Hallo Frau Bader, ich habe in einer Broschuere fuer Alleinerziehende gelesen, dass o.g. Freibetrag auf den Elternteil, bei dem das Kind allein gemeldet ist uebertragen werden kann. Dort steht auch, dass der andere Elternteil dem widersprechen kann, wenn er u.a. die Betreuungskosten traegt. Leider ist dort nicht vermerkt, ob er die gesamten Kosten tragen muss, um widersprechen zu koennen oder ob dies auch geschehen kann, wenn er sie anteilig zahlt? (wozu er ja verpflichtet ist, da dies ein Mehrbedarf ist). Wir waren nicht verheiratet.
von Lubi am 12.03.2014, 10:56