Hallo, im Bemessungszeitraum für mein Elterngeld wäre für einen Monat Gehalt, die restlichen 11 Monate vor Geburt des Kindes waren ALG 1 bzw. Mutterschaftsgeld. Meine Frage: Wird beim Freibetrag die Gesamtsumme des Einkommens der letzten 12 Monate genommen und dann durch 12 geteilt? Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte einmal netto 2400 Euro auf dem Gehaltszettel gehabt, danach 9,5 Monate ALG 1 (gilt ja als 0 Einkommen) sowie Mutterschaftsgeld vor Geburt (6 Wochen, gilt auch als 0 Einkommen. Nach dem Mutterschutz muss ich ALG 2 beantragen, da ich dem Arbeitsmarkt w/Elternzeit nicht zur Verfügung stehen werde (auch gesundheitlich klappt es nicht). Mindest-Elterngeld wären 300 Euro, die sonst voll mit dem ALG 2 verrechnet würden. Würde in meinem Beispiel ein Freibetrag von 200 Euro (2400 Euro netto:12) gelten?? Oder nur ein einmaliger Freibetrag von 300 Euro (weil 1x Gehalt)
von April2014 am 04.02.2014, 14:29