Sehr geehrte Frau Bader, ich glaube meine Antwort auf Ihre Frage ist etwas untergegangen. Sie fragten mich, ob es hier um die Grundsicherung für Behinderte geht. Ja, genau das tut es. Das war die ursprüngliche Frage: Können Sie mir vielleicht sagen, ob es bei der Grundsicherung einen Freibetrag gibt, so ähnlich wie bei ALG2? Wenn ja, zählt da auch der Unterhalt eines Elternteils oder wird der Unterhalt angerechnet und vom Gesamtbedarf voll abgezogen? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort LG D.
von Dijanna am 04.03.2014, 13:40