Hallo Frau Bader,
Ich übe eine Honorartätigkeit als Referentin aus. Ich arbeite an zwei Tagen pro Woche. Ich kann dies allerdings nicht bis zur Entbindung machen, sondern nur bis zum Mutterschutz. Gilt dieser für mich?!
Und habe ich keinerlei Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Und echt kein Recht auf Bezahlung im Krankheitsfall?
Außerdem habe ich nun von der Krankenkasse erfahren das mir im Mutterschutz, eine einmalige Zahlung Mutterschaftsgeld (vom Staat für minijobber) wieviel vorher ist diese zu beantragen?
Vlg. Und danke
Mitglied inaktiv - 30.04.2014, 15:24
Antwort auf:
Freiberufler
Hallo,
1. Für Selbständige gilt das MuSchG nicht.
2. www.mutterschaftsgeld.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2014
Antwort auf:
Freiberufler
Du bist selbstständig? Dann darfst du arbeiten soviel du willst und brauchst dir nichts vorschreiben zu lassen.
Was die Versicherungsleistungen betrifft, so kommt es drauf an welche du abgeschlossen hast. Guck doch mal in die Unterlagen oder frag deinen Sachbearbeiter was genau versichert wurde.
von
Pamo
am 01.05.2014, 16:36
Antwort auf:
Freiberufler
Nein ich bin nicht selbstständig!
Ich habe eine Dozententätigkeit-die über Honorarabrechnungen bezahlt wird...
Bin Familienversichert.
Schade das mir niemand helfen kann :-(
Mitglied inaktiv - 02.05.2014, 10:29
Antwort auf:
Freiberufler
Frau Bader wird deine Frage ganz sicher noch beantworten! :)
von
Pamo
am 03.05.2014, 14:02