Frage: Frauenarzt verklagen

Hallo laut Gesetz soll mehr als 3 Us in der ss verboten sein da die Schädigung des kindes zu hoch ist. Auch ctg soll verringert werden. Nun hatte ich 2014 viele us und ctgs und mein sohn kam im 7. Monat und ist halbseitig gelähmt hat eine cerebrale parese. Kann ich den fa in die mitverantwortung ziehen?

von Kathi1102 am 20.01.2019, 06:55



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Hallo, Sie werden zum einen den Kausalzusammenhang zwischen dem Schallen und der Erkrankung und zum anderen das Verschulden des Arztes nachweisen müssen. Ich bin kein Arzt und weiß nicht, ob es dazu med. etwas gibt - fürchte aber, der Nachweis wird nicht gelingen. Zumal viele (auf eigene Kosten) zusätzlich schallen - das wäre sicher nicht möglich, wenn es nachgewiesene med. Nachteile bringen würde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2019



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Das tut mir leid, dass euer Kind nicht gesund ist. Ich wünsche euch und eurem Kind viel Kraft, damit bestmöglich umzugehen. Zu deiner Frage: woher beziehst du die Information, dass Ultraschalluntersuchen und ctg in der Schwangerschaft ab einer bestimmten Anzahl schädlich sein sollen bzw. verboten sind? Warum wurden denn mehr U´s und ctg´s gemacht? Die Kasse übernimmt eine bestimmte Anzahl von Untersuchungen zu einem bestimmten Zeitpunkt - alle darüber hinaus gehenden Untersuchungen (ob weitere Ultraschall-U´s oder andere Untersuchungen) bedürfen einer medizinischen Notwendigkeit/Begründung durch den FA. Dabei geht es jedoch nicht darum, dass diese verboten, weil schädigend sind, sondern um die Kostenübernahme.

von cube am 20.01.2019, 07:53



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

soll verboten sein? ich hatte bei beiden schwangerschaften alle zwei wochen US und die kinder sind kerngesund es tut mir sehr leid, dass dein kind nicht gesund auf die welt kam! aber ich halte es, auch im hinblick auf DEINEN (psychischen, un das ist bei weitem nicht böse gemeint) Gesundheitszustand für nicht förderlich, da ein risen fass aufzumachen. Du wirst damit keinen erfolg haben. es gibt kein Gesetzt dass das verbietet! sonst würden ALLE Frauenärzte dagegen verstoßen. Drei US werden von der Kasse bezahlt. der gesetzlichen. Wenn eine Frau aber mehr möchte (es gibt sogar Pakete zu bestellen) dann werden mehr gemacht. ich wünsche euch alles gute und rate dir ganz lieb, dir jemanden zu suchen, einen traumatherapeut vielleicht? der dir hilft, das ganze zu verarbeiten und nach vorne zu schauen. Deinem Kind zu liebe! du brauchst die Kraft um diesem zu helfen und das bestmögliche zu erreichen. mein Rat ist echt nicht böse gemeint. Ich hatte anfangs die gleichen Gedanken, aber in Bezug auf meinen Vater und dessen Hausarzt. Er war da zur Kontrolle, und es wurde ein zu niedriger Kaliumwert übersehen, der dazu führte, dass mein vater (meine Mutter war Beifahrerin) drei Tage später auf der linken Spur der Autobahn einen Herzinfarkt hatte). Sie haben überlebt..ABER...auch hier, lasse ich es. es würde nix bringen. und da gehts net mal um ein nicht vorhandenes Gesetz...

von mellomania am 20.01.2019, 08:00



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Warum hast du dann mehr als 3 US machen lassen und auch noch extra bezahlt? Du bist mündig, du kannst das selber bestimmen, der Arzt bietet nur an. Nein, da kannst du nichts machen, zumal mehr als 3 US auch nicht verboten sind, geschweige denn schädlich. So leid es mir tut, die Probleme deines Sohnes haben andere Ursachen. floe

von la-floe am 20.01.2019, 08:15



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Es soll wohl ab 2021 wirklich verboten werden genauso wie vorgeburtliche Ctgs ohne Indikation. Ging die letzten Tage, zugegeben etwas leise, durch die Medien. Allerdings bezweifele ich das man den Arzt verklagen kann, erstmal muss man ja beweisen können das sie Behinderungen durch die häufigen Untersuchungen entstanden sind Lg

von misses-cat am 20.01.2019, 08:32



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Habe nochmals gegoogelt und finde nichts dazu. Außer einem Artikel von 2002 über die evt. Möglichkeit etc Ich finde er Artikel darüber, dass U´s eben nicht gefährden. Wo steht denn etwas dazu? Würde mich interessieren, warum es verboten werden soll.

von cube am 20.01.2019, 08:56



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Aber davon ab, sehe ich es genau so: es müsste nachgewiesen werden, das die Untersuchungen für die Schädigungen verantwortlich sind und der Arzt dies wissentlich/bewusst in Kauf genommen hat, ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gab. Und dazu kommt noch etwas: zum Zeitpunkt der Geburt hier galt das Gesetzt eben noch nicht. Im Gegenteil war es Standard, um eben eventuelle Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu entdecken. Also mitnichten als gefährdend eingestuft, sondern sogar im Gegenteil eher zum Schutz bzw. Sicherstellung einer normales Entwicklung. So Schlimm es natürlich für die Eltern (und Kind) ist - ich denke, es steckt eher der Wunsch dahinter, jemanden anderen als sich selbst verantwortlich machen zu können. Obwohl man weiß, dass man selbst nichts dazu beigetragen hat, fühlen sich eben viele Mütter unterbewusst dennoch verantwortlich bzw. hegen den ewigen Zweifel, ob nicht doch irgendeine ihrer Handlungen dazu beigetragen hat. Da wäre es eine riesen Entlastung der eigenen (unbegründeten, aber eben vorhandenen) Schulgefühle, die Schuld auf jemand anderen übertragen zu können. Oder aber man kann einfach nicht akzeptieren, dass es einfach so passiert ist. Der Mensch braucht einfach immer eine Erklärung für solche Dinge. Ich kann das nachvollziehen. Aber ich denke auch, hier wäre es besser, sich mit Hilfe von Psychologen mit dem Schicksalsschlag so auseinander zu setzen, dass man ihn akzeptieren kann.

von cube am 20.01.2019, 09:07



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

In dem Beitrag äussert sich Herr Dr bluni dazu und nennt auch eine Quelle

von misses-cat am 20.01.2019, 09:37



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

§10 Anwendung von Ultraschall einer schwangeren Person bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden." Dieses wird ab dem 01.01.2021 bindend sein u. Und beinhaltet wohl dann eben genau diese Form des Wunschultraschalls, wir in den Praxen täglich durchgeführt wird. Sicherlich ist es nicht so, dass dieser Entscheid auf der Grundlage von neuen Erkenntnissen beruhen würde, dass der Ultraschall negative Auswirkungen auf die fetale Entwicklung hätte. Derartige Erkenntnisse gibt es in evidenzbasierter Form heute bis heute überhaupt nicht. Aber da steht doch eindeutig, es geht nicht um ein generelles Verbot - es geht um die zusätzlichen, überflüssigen WUNSCH-Ultraschall-Untersuchungen, die eben keiner medizinischen Notwendigkeit folgen. Tatsächlich weist er doch darauf hin, das es keine evidenzbasierten Erkenntnisse für eine Schädigung des Fötus gibt. Und wiest sogar schon darauf hin, was jetzt zB hier gerade passiert: das man das Wort Verbot, Strahlenkommission etc. hört und alle Amok laufen, weil der Ultraschall ihr Kind gefährden könnte. Oder eben der zusätzliche, aber mediz. überflüssige Wunsch-U nicht gemacht wird und die Eltern dann hinterher da stehen und sagen "hätten sie den mal gemacht, hätte mein Kind jetzt keine Behinderung" oä. Wer aus dem Kommentar liest, U´s wären grundsätzlich gefährlich für den Fötus, hat dem Sinn des Beitrages oder auch der Gesetzesvorlage ziemlich verdreht.

von cube am 20.01.2019, 09:51



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Da das Gesetz dazu erst 2021 oder 2022 herauskommt und dir zudem der Nachweis unmöglich sein dürfte das die US-Untersuchungen schuld daran ist, hätte deine Klage wohl absolut keine Chance. Zumal erwiesen ist das die US-Untersuchungen eben keinerlei gesundheitlichen Schäden verursachen, sonst wären wohl jedes Jahr 100000te Kinder behindert. Es ist eine rein vorsorgliche Maßnahme für den Fall das es so sein könnte. So leid es mir tut, aber das wird nichts werden.

von Felica am 20.01.2019, 10:01



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Das Gesetzt soll unnötige, nicht medizinisch notwendige U´s verbieten. Ob das die zusätzlich zu den üblichen Kontroll-U´s gewünschten Wunsch-U´s der Eltern sind oder vom Arzt ohne mediz. Notwendigkeit durchgeführt werden sollen. Im konkreten Fall müsstest du also nachweisen, das a) keine medizinische Notwendigkeit für die zusätzlichen U´s bestand und b) diese unnötigen U´s für die Frühgeburt und/oder die Schädigungen verantwortlich sind. Dazu würdest du aber diese kommende Gesetz nicht benötigen. Wenn du meinst/weißt, dass die zusätzlichen! Untersuchungen nicht notwendig waren und möglicherweise zur Schädigung geführt haben, kannst du Klage einreichen. Die Beweislast liegt aber bei dir. Da du erst jetzt, in Kenntnis des kommenden Gesetzes, diese Überlegung anstellst, gehe ich davon aus, bisher hast du keinen Zusammenhang gesehen. Da wären wir dann beim bereits erwähnten Punkt, ob es nicht eher so sein könnte, dass du noch keine Weg gefunden hast, mit der Behinderung eures Kindes klar zu kommen. Versteh das bitte nicht als Abwertung deiner Sorgen! Im Gegenteil. Ich denke nur, nur beginnst dort einfach eine Sache, die am eigentlichen Problem vorbeigeht und dir nicht wirklich helfen wird.

von cube am 20.01.2019, 10:25



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Mit deinem Statement hast du echt den Vogel abgeschossen! Hättest mal besser vorher ein wenig in das neue Gesetz einlesen sollen. Die Begründung des Bundesumweltministeriums zum Beispiel sagt: "Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten sind mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird." Die Strahlenschutzkommission, die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin und andere haben schon längst vor unnötigen Ultraschallexpositionen gewarnt. https://www.hebammen-bw.de/wunsch-ultraschall-ab-2021-verboten/ Schon vor 20-30 Jahren haben die Hebammen ihre Patientinnen davor gewarnt und genau dasselbe geraten was 2021 als Gesetz in Kraft tritt. So kurz wie möglich und so selten wie möglich, das war immer schon die Stimme der Vernunft. Meine Hebamme hat ihren Bauch überhaupt nicht geschallt. Es ist eben NICHT erwiesen, dass es immer unschädlich ist, und es kommen keine 100.000 Babys pro Jahr gesund zur Welt. Nur wissen wir nicht genau, welche Schäden worauf zurückzuführen sind. Wer sich Sorgen um nichtionisierende Strahlung auf das Ungeborene macht, sollte hierbei auch an die hohen Strahlungsdichten der Smartphones denken, insbesondere bei dem was inzwischen mit Smartphones an Datenmengen verschickt wird. Es handelt sich dabei prinzipiell um dieselbe Strahlungsart.

Mitglied inaktiv - 20.01.2019, 10:36



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Mannesman, uriah ich hab selten einen sooo von sich selbst eingenommenen, arroganten, rechthaberischen und unfreundlichen Menschen gelesen wie dich. Eigentlich noch nie!

von la-floe am 20.01.2019, 11:40



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Erfreulich, dass die besondere Freundlichkeit einer Schreiberin auch anderen auffällt :-D Etwas fordern und sich selbst nicht daran halten. Von Sachlichkeit sprechen aber in 99 % der Fälle im ersten Antwortbeitrag die persönliche Sichtweise/ Meinung als die einzig richtige kommunizieren. Keine andere Auffassung zu lassen. Beleidigend werden, oft auch gegenüber den Fragestellern. Oft ohne Grund. Diese Person sollte lernen bei Menschen auszuteilen, die das einstecken können, Menschen wie mir und nicht bei Schwachen. Armselig.

von HeyDu! am 20.01.2019, 11:56



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

vor allem weiter unten dreht sie gegenüber tini voll durch.... wundert mich, dass sich die tini das gefallen läßt!

Mitglied inaktiv - 20.01.2019, 12:36



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Bzgl. Weiter unten (wenn es hier schon nicht mehr um die Sache geht) uriah hat doch Recht.

von Dream2014 am 20.01.2019, 12:42



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

so wie sie tini persönlich angeht??? aha. na dann.

Mitglied inaktiv - 20.01.2019, 12:48



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Vielleicht sollten wir dann aber im Sinnen der Sachlichkeit, Hilfe bzw. Antworten auf Fragen der AP mal aufhören, innerhalb eines Rechts-Threads persönliche Animositäten so auszutragen (ob gerechtfertigt oder nicht), dass die eigentliche Frage in den Hintergrund rückt? Und bevor jemand motzt: ich nehme mich da selbst nicht aus :-) Es nimmt einfach Überhand, dass die sachliche Diskussion in persönliche Kleinkriege ausartet hier. Dafür gibt es PN oder wir schlagen der Redaktion vor, dafür ein eigens Forum zu eröffnen, innerhalb dessen wir diese Unstimmigkeiten bzgl. der Art und Weise oder sonst etwas klären können. Der AP hilft das jedenfalls überhaupt nicht weiter.

von cube am 20.01.2019, 12:55



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

geht beim hauptnervzwerg aber nicht, weil sie NUR hier schreibt. würde ich auch nicht wollen. die ist komplett verbohrt und kritik prallt ab. deswegen muss es halt manchmal hier sein.

Mitglied inaktiv - 20.01.2019, 13:01



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Cube hat Recht, allerdings werde auch ich künftig nicht weg sehen. Hier ist der einzige mögliche Ort um dem "Einhalt" zu gebieten. Ich hätte damit auch nie angefangen, wenn nicht sehr oft Fragesteller betroffen wären.

von HeyDu! am 20.01.2019, 13:06



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Aber reicht es dann nicht, 1 x darauf hinzuweisen, dass man den Ton oder was auch immer nicht ok findet und es dabei zu belassen? Öffnen wir denn nicht selbst mit immer wieder nochmal darauf antworten selbst demjenigen, den wir eigentlich kurz in die Schranken weisen wollten, Tür und Tor, auch immer weiter zu feuern? Naja, wie dem auch sei: ich finde es grundsätzlich schade, dass dieses Forum im Moment zumindest in jeder 3 Frage einen ellenlangen Thread über Sinn und Unsinn andere Antwortet führt. Wir sich aber sicher auch wieder einpendeln :-) Ist ja nicht so, als wenn wir das nicht schon immer mal wieder in schöner Regelmäßigkeit gehabt hätten ;-)

von cube am 20.01.2019, 13:14



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Es geht einzig und alleine um nicht notwenige US-Untersuchungen und auch nicht notwendigen CTG´s, also die Wunsch-Untersuchungen ohne medizinische Begründung. Wären die so schädlich, das Gesetz würde sicherlich nicht erst in 2 Jahren in Kraft treten sondern mit sofortiger Wirkung. Kein Arzt wird unnötigerweise schallen, außer die Schwangere meint unbedingt Babykino sehen zu müssen. Auf ihre Kosten und in ihrem Auftrag. Meine US-Untersuchungen dauern bis auf die mit tieferer Diagnostik keine 2min. Ich würde meinen, die Damen welche meinen ihr Handy mit angeschalteten WLAN in Bauchhöhe tragen zu müssen oder die jeden Tag daheim den Angalecare auspaken dürften ein weit höheres Strahlenaufkommen in Kauf nehmen. Von den gebuchten Babyflatrates und dem Ärztehoppeln angesehen wenn dieser nicht jedes Mal schallt gar nicht zu sprechen. Mein rat, schau dich mal um wie viele Schwangere am Wochenende in der Notaufnahme sitzen weil sie mal wieder Babykino sehen wollen, nicht weil wirklich Beschwerden. Die mit den Blutungen und Auffälligkeiten schicken die Ärzte in Zukunft dann weg, denn nach deiner Meinung ist ja jeder US über die 3 gesetzlichen schon nicht erlaubt. Nicht mal das feststellen der Schwangerschaft. Von der Überwachung der Herztöne bei der Geburt ganz angesehen. All das ist nämlich nicht vorgesehen bei der normalen Vorsorge. CTG´s fangen erst im 3ten Trimester an, wenn vorher keinerlei Auffälligkeit wie Verdacht auf frühzeitige Wehenetätogkeit. Das dürfte bei der Fragenden schon keine Rolle mehr gespielt haben da Kind ja schon im 7ten Schwangerschaftsmonat geboren wurde. Zu einem Zeitpunkt wo die Gefahr das das Kind aufgrund der extrem frühen Geburt nicht mal unbedingt überlebt, schwere Schäden aber oft mit einhergehen. Bis vor wenigen Jahren wäre es gestorben, man hätte nicht mal versucht es zu retten. Als Überlebensfähig gilt auch heute ein Kind erst ab der 24ten SSW, die 25te ist Beginn des 7ten SSM. Vielleicht nimmst du dir also erst einmal die Zeit dir den genauen Gesetzestext anzuschauen, bevor du hier meinst losschießen zu müssen. Rest deinerseits entbehrt jeglichen Kommentars meinerseits.

von Felica am 20.01.2019, 14:11



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Du eierst jetzt ganz schön rum. Du hattest geschrieben: "Zumal *erwiesen ist* das die US-Untersuchungen eben *keinerlei gesundheitlichen Schäden verursachen*,..... Das ist nun mal gerade NICHT erwiesen, im Gegenteil sagt das Bundesumweltministerium, dass potentielle Schädigungen nicht auszuschließen sind. Das ist ja genau das Gegenteil von dem was du geschrieben hast. Und diese Falschaussage von dir wollte ich einfach so nicht stehen lassen. Und weil man ein potentielles Risiko nicht ganz ausschließen kann, sollten die US-Untersuchungen auf das medizinisch Notwendige beschränkt und so kurz wie möglich gehalten werden - was es bisher nicht war.

Mitglied inaktiv - 20.01.2019, 14:24



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Nein

von Felica am 20.01.2019, 14:40



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

@uriah, und wie willst du jetzt vorgehen? Felicia verklagen?

von la-floe am 20.01.2019, 17:26



Antwort auf: Frauenarzt verklagen

Danke an die antworten bzgl. Meiner frage. Dachte mir das es kaum möglich ist und nach genauerem hinsehen ist auch klar das das kh schuld hatte da bei atemstillstand fast mehrere minuten vergingen bis jrmand reagierte(auf der neo). Egal gesund wird er durch klagen ja auch nicht.

von Kathi1102 am 24.01.2019, 07:33



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