also das jobcenter beruft sich auf den paragraphen 1615l BGB, in dem der werdende vater, der mutter gegenüber ab 6 wochen vor geburt unterhalt zahlen soll. das heisst, bevor ich leistungen, z.b. einmalige beihilfen bekomme, soll das einkommen des vaters überprüft werden, ob er nicht dafür aufkommen kann. aber anstatt nur die bekanntgabe des vaters, verlangen sie diese vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung, ansonsten entziehen sie mir diese leistungen. und ich finde nirgens ein gesetz, was diese forderung rechtfertigt. vielleicht könnten sie noch einmal nachforschen!? vielen dank!
Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 22:36
Antwort auf:
frau bader! nochmal vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung
Hallo,
kann der KV den Unterhalt leisten?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2009
Antwort auf:
frau bader! nochmal vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung
nein kann er nicht, er befindet sich noch in der ausbildung (bis mitte des jahres) und bezieht sogar BAB! in der lage ist er also nicht.
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 12:54
Antwort auf:
frau bader! nochmal vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung
Hallo,
ein Anspruch auf Unterhalt nach § 1615l besteht. Aber wenn er eh nicht leisten kann, ist es doch hinfällig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2009
Antwort auf:
frau bader! nochmal vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung
ja, aber mein problem ist eben, das das jobcenter mir die einmaligen beihilfen wieder entziehen will, wenn ich diese vorgeburtliche anerkennung nicht vorlege. dabei müsste es doch aber reichen, wenn ich ihn lediglich als vater angebe, ohne diese anerkennung. welcher mann gibt so eine erklärung denn schon gerne ab, bevor er das kind überhaupt gesehen hat.......ich versteh eben nicht warum es ausgerechnet solch erklärung sein muss und habe bisher auch noch kein gesetz gefunden, was diese forderung rechtfertigt........
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 19:11